Förderschwerpunkt Sehen in Verbindung mit weiteren Entwicklungsbereichen (Komplexe Beeinträchtigung)
Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten für Kinder und Jugendliche mit Sehbeeinträchtigung und weiteren Beeinträchtigungen
Viele Kinder und Jugendliche mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung sind zusätzlich von einer Sehbeeinträchtigung betroffen. Studien aus dem europäischen Ausland gehen davon aus, dass bis zu 30 % dieser Kinder und Jugendlichen eine Förderbedarf im Bereich „Sehen“ aufweisen – diese bleibt jedoch häufig unerkannt. Wird sie erkannt, wird ihre Auswirkung auf Lernen und Teilhabe oft unterschätzt.
Schulische Situation
Ein Teil der Kinder besucht Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen. Die Mehrheit wird jedoch an anderen Förderschulen unterrichtet – und nur wenige Kinder werden integrativ beschult. Die Beratung und Unterstützung im Förderscherpunkt Sehen außerhalb von spezialisierten Schulen ist bundesweit sehr unterschiedlich geregelt und vielfach unzureichend.
Empfehlung: Nehmen Sie Kontakt zu einer Schule oder einem Förderzentrum für Kinder und Jugendliche mit Sehbeeinträchtigung in Ihrer Nähe auf. Dort erhalten Sie Informationen zu möglichen Ressourcen und Unterstützungsangeboten.
Sehdiagnostik und Förderbedarf
Einen guten Überblick über die besonderen Herausforderungen bei der Einschätzung des Sehvermögens bietet die finnische Augenärztin Prof. Dr. Lea Hyvärinen in ihrem Artikel „Die Untersuchung des Sehvermögens bei mehrfachbeeinträchtigten Kindern“.
Besonders wichtig ist die richtige Versorgung mit optischen Hilfsmitteln. Viele Kinder erhalten keine adäquate Brille oder Sehhilfe – etwa bei Fehlsichtigkeiten wie Kurzsichtigkeit. Das liegt unter anderem daran, dass Kinder mit zusätzlichen Beeinträchtigungen eine spezialisierte diagnostische Herangehensweise erfordern. Für viele Augenärztinnen und -ärzte ist dies ein bislang wenig vertrautes Arbeitsfeld.
Zerebral bedingte Sehbeeinträchtigung
Ein besonders hoher Anteil der betroffenen Kinder weist eine zerebral bedingte Sehbeeinträchtigung (CVI) auf. Im Entwurf der Förderrichtlinien für den Förderschwerpunkt Sehen (NRW) heißt es dazu:
„Zerebrale Sehschädigung bedeutet, dass Kinder und Jugendliche auf visuelle Angebote sehr individuell, manchmal blindenspezifisch, manchmal unter Nutzung ihres Sehvermögens antworten. Für den Beobachter bestehen hier häufig Schwierigkeiten der Einordnung und Interpretation.“
Literaturlisten
- Einführung PDF (41 KB)
- Anregungen zur Förderung des Sehvermögens PDF (41 KB)
- Kinder mit Sehbeeinträchtigung und Autismus PDF (50 KB)


