UN-BRK
Am 13. Dezember 2006 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen das "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" (UN-BRK). Es ist das erste universelle Rechtsdokument, das die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen garantiert, stärkt und konkretisiert.
Die Konvention fordert keine Sonderrechte, sondern betont die Gleichberechtigung aller Menschen, unabhängig von einer Behinderung. Vertragsstaaten verpflichten sich, ihre Gesetzgebung anzupassen, um die in der Konvention festgelegten Rechte zu verwirklichen und die gesellschaftliche Teilhabe zu sichern.
Umsetzung in Deutschland
- Am 30. März 2007 unterzeichnete Deutschland die Konvention.
- Am 26. März 2009 wurde die Konvention vom Deutschen Bundestag ratifiziert und ist seither geltendes Recht.
- Vertragsstaaten müssen regelmäßig Berichte zur Umsetzung vorlegen. Deutschland legte seinen ersten Bericht mit Verspätung im August 2011 vor.
Bedeutung für Menschen mit Sehbeeinträchtigung
Die UN-BRK setzt wichtige Impulse für die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Sehbeeinträchtigung, insbesondere in den Bereichen:
- Bildung (Artikel 24 der Konvention).
- Berufliche Integration.
- Gesellschaftliche Partizipation.
Sprachversionen und weitere Informationen
- Offizielle Sprachen: Die Konvention ist in Englisch, Arabisch, Chinesisch, Französisch, Russisch und Spanisch verfügbar und kann auf der Seite der Vereinten Nationen heruntergeladen werden.
- Deutsche Übersetzung:
- Deutschland, Österreich, Liechtenstein und die Schweiz haben eine gemeinsame deutsche Version abgestimmt.
- Durch Menschen mit Behinderungen wurde im Netzwerk Artikel 3 e. V. eine Schattenübersetzung erstellt.
- Eine Broschüre im Auftrag der Bundesregierung enthält:
- Das englische Original.
- Die amtliche deutsche Übersetzung.
- Die Schattenübersetzung.
- Eine Darstellung in leichter Sprache ab Seite 40.
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