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Fakultät Rehabilitationswissenschaften

Situation in Deutschland

Dieser Abschnitt beleuchtet verschiedene Forderungen, Positionspapiere, Umsetzungsansätze und Berichte von staatlichen und nicht-staatlichen Organisationen zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), mit besonderem Fokus auf Artikel 24 (Recht auf Bildung).

1. Beitrag des Deutschen Instituts für Menschenrechte (August 2008)

 

2. Positionspapier des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe e.V. (Oktober 2008)

1. Gutachten der GEW (August 2008)

 

2. Publikation der UNESCO (Januar 2010)

 

3. Internetbuch des Netzwerk-Bildung (2010)

 

4. Empfehlungen zur schulischen Inklusion in NRW (Juni 2011)

  • Autoren: Klaus Klemm und Ulf Preuss-Lausitz.
  • Titel: „Auf dem Weg zur schulischen Inklusion in Nordrhein-Westfalen.“
  • Inhalt:
    • Praktische Empfehlungen für die Umsetzung der UN-BRK im Schulbereich.
    • Schwerpunkt: Allgemeine Schulen in Nordrhein-Westfalen.
  • Auftraggeber: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen.

1. Aktionsplan

Im April 2011 hat die Bundesregierung einen ersten Entwurf für einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vorgestellt. Ziel dieses Plans war es, konkrete Schritte aufzuzeigen, wie Deutschland eine inklusive Gesellschaft gestalten kann – also eine Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt leben und teilhaben können.

Im Mai 2011 gab der Paritätische Gesamtverband eine Stellungnahme (in der Fassung vom 20.04.2016) dazu ab. Besonders wichtig war dabei der Hinweis, dass der Begriff „Inklusion“ klarer definiert werden muss. Denn nur wenn klar ist, was genau damit gemeint ist, kann man auch gezielt daran arbeiten.

Im Juni 2011 folgte der Vorabentwurf des Plans mit dem Titel:
„Einfach machen – Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft“.
Im September 2011 wurde dann die endgültige, barrierefreie Version veröffentlicht.

Doch nicht alle waren mit dem Ergebnis zufrieden:
Viele Verbände kritisierten, dass der Plan zu vage formuliert ist und wichtige gesetzliche Maßnahmen fehlen. Besonders bemängelt wurde auch, dass der Plan nicht stark genug auf den menschenrechtlichen Aspekt eingeht – also darauf, dass Inklusion ein Grundrecht ist, kein freiwilliges Extra.

Ein paar Jahre später, im März 2014, wurde dann eine interessante Studie veröffentlicht:
„Inklusive Bildung: Schulgesetze auf dem Prüfstand“ von Sven Mißling und Oliver Ückert.
Die Autoren haben darin untersucht, wie die Bundesländer in Deutschland das Thema inklusive Bildung in ihren Schulen angehen. Das Ergebnis: Es gibt große Unterschiede, und nicht überall wird die UN-BRK gleich konsequent umgesetzt.

Fazit
Der Weg zur inklusiven Gesellschaft in Deutschland hat begonnen – aber er ist noch lang. Der Nationale Aktionsplan war ein erster Schritt, doch es braucht mehr Verbindlichkeit, klare gesetzliche Regelungen und ein besseres gemeinsames Verständnis von Inklusion. Nur so kann das Ziel wirklich erreicht werden: eine Gesellschaft, in der alle Menschen gleichberechtigt dazugehören.

Weitere, zumeist kritische Kommentare zum Nationalen Aktionsplan finden Sie hier:

Im März 2012, gut sieben Monate, nachdem das Kabinett den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (NAP) beschlossen hat, haben die Sachverständigen bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschuss für Arbeit und Soziales den Fortschritten ein gemischtes Zeugnis ausgestellt. 

 

2. Staatenbericht 

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat sich Deutschland verpflichtet, regelmäßig darüber zu berichten, wie die Umsetzung in der Praxis vorangeht. Ziel dieser Berichte ist es, zu zeigen, was schon erreicht wurde – und wo noch nachgebessert werden muss.

Den ersten offiziellen Staatenbericht zur Umsetzung der UN-BRK hat das Bundeskabinett am 3. August 2011 beschlossen. Eigentlich hätte der Bericht schon im März eingereicht werden sollen – kam also rund fünf Monate zu spät.


Der Bericht bietet zunächst eine Bestandsaufnahme: Wie leben Menschen mit Behinderungen in Deutschland? Wie steht es um ihre Teilhabe in Bereichen wie Arbeit, Wohnen, Mobilität und Bildung?

Außerdem beschreibt der Bericht, welche Maßnahmen bereits umgesetzt wurden oder geplant sind – sowohl von der Bundesregierung als auch von den Bundesländern und anderen Institutionen.

Ein Blick auf den Bildungsbereich:
Dem Thema Bildung widmet der Bericht vier Seiten. Dort finden sich viele gute Ansätze, Ideen und Forderungen – aber leider nur wenige konkrete Umsetzungspläne. Gerade im Bereich Schule und inklusive Bildung bleiben viele Fragen offen:
Wie soll der gemeinsame Unterricht gelingen? Was brauchen Lehrkräfte? Und wie wird sichergestellt, dass kein Kind zurückgelassen wird?