6 oder 8 Punkt Braille
Stellungnahme des Brailleschriftkomitees der deutschsprachigen Länder vom 27. September 2001:
"Die Eurobraillezuordnungstabelle als "Erweiterung des 6-Punkte-Systems von Louis Braille" zu verstehen, ist historisch und sachlich falsch. Beim 8-Punkt-Eurobraille haben wir es vielmehr mit einem Spezialpunktschriftsystem zu tun, das unter der Zielvorgabe der Schaffung einer 1:1-Zeichenzuordnung gegen Ende des vorigen Jahrhunderts als Schrift zur Schreibkontrolle für Blinde am Computer entwickelt wurde. Im Unterschied zu allen Punktschriftsystemen (nicht nur des deutschsprachigen Raums), deren Regelsystem sich stets vom Ziel der Optimierung des Leseflusses leiten ließ und lässt, ist diese Zielbestimmung für das Eurobraillesystem keineswegs kennzeichnend und als Vorgabe zur Ausarbeitung der Zuordnungstabellen nie formuliert worden.
Eine "Erweiterung" des 6-Punkt-Systems von Louis Braille stellt Eurobraille allein schon deshalb nicht dar, weil es die Kernidee des Blindenschrifterfinders, nämlich die Anzahl zulässiger Punkte genau auf 6 zu beschränken, missachtet.
Aus der Zielvorgabe zur Festlegung des Eurobraillesystems ergibt sich zwingend, dass bei dieser Schrift auch im Bereich des 6-Punkt-Anteils einer 8-Punkt-Braillezelle extrem schwierig zu ertastende Punktkonstellationen zur Wiedergabe diverser Zeichen benutzt werden müssen, die in keinem 6-Punkt-System der Welt als taktile Repräsentanten selbstständiger Symbole vorkommen. Zu erwähnen sind die Redeanführungs- und -schlusszeichen (ausschließlich Punkt 4) sowie das Ausrufezeichen (Punkt 5).
Unter Punktschriftlesern unbeliebt, weil schwierig zu ertasten, sind nicht nur die Punktsymbole, bei denen ausschließlich die rechten Punkte einer 6-Punkt-Braillezelle eingesetzt werden ..., sondern auch die untersten Punkte einer 8-Punkt-Brailleform, also die Punkte 7 und 8. Letztere vergrößern die pro Zeichen abzutastende Fläche um gut 33 %. Dies führt nicht nur zu einer entsprechenden Vergrößerung des Volumens der Printmedien, sondern hat vor allem schwerwiegende Tastsensibilitätsprobleme zur Folge. Die Ausdehnung von Schriftzeichen in vertikaler Richtung fordert vom tastend lesenden Menschen eine gleichmäßig verteilte Tastsensitivität in einem entsprechend größeren Bereich der Fingerkuppe des Zeigefingers. Dieser Anforderung werden wir Menschen physiologisch gar nicht gerecht. Dieses biologisch-physiologische "Unvermögen" mit pädagogischen Mitteln bekämpfen zu wollen, hieße, Don Quichotte im Kampf mit Lanzen gegen Windmühlen nachzueifern.
Im Eurobraille müssen aber viele Zeichen die Punkte 7 und/oder 8 aufweisen: die Großbuchstaben, die deutschen Umlaute, das Eszett und diverse Sonderzeichen.
Aus dem Zwang zur Nutzung der untersten beiden Punkte einer 8-Punkt-Braillezelle ergibt sich außerdem, dass im Unterschied zum 6-Punkt-Braille beim Eurobraille vom lesenden Menschen die qualitativ neue Fähigkeit erwartet wird, zwischen großen und kleinen vertikalen Leerräumen zwischen zwei gesetzten Punkten unterscheiden zu können. Man denke beispielsweise an die Darstellung der Buchstaben "m" (kleiner vertikaler Abstand) und "C" (identische Anordnung von Punkten, diesmal mit großem Abstand) oder "k" (linksseitig zwei gesetzte Punkte mit kleinem Abstand) und "A" (linksseitig zwei gesetzte Punkte mit großem Abstand) beim Eurobraille. Mit dem gleichen Problem haben wir es zu tun, wenn es um die Differenzierbarkeit von "n" und "D" oder von "o" und "E" im 8-Punkt-System geht. 6-Punkt-Braillesysteme können auf das beschriebene zusätzliche Differenzierungsvermögen als Anforderungskriterium an potentielle Nutzer grundsätzlich verzichten.
Das Argument der schlechten Lesbarkeit des Eurobrailles lässt sich nicht - wie häufig geschehen - mit dem Hinweis auf die spezifische Lesesozialisation derjenigen widerlegen, die die schlechte Lesbarkeit... heute konstatieren; denn viele Kritiker der 8-Punkt-Brailleschrift arbeiten tagtäglich parallel mit 6- und 8-Punkt-Systemen - und das seit vielen Jahren, manche seit fast zwei Jahrzehnten...Im Unterschied zum Eurobraille sind 6-Punkt-Braillesysteme keineswegs auf 256 Zeichen beschränkt, und sie lassen sich überdies jederzeit ausbauen. Dies ermöglicht das in allen 6-Punkt-Systemen der Welt vorzufindende Prinzip der Ankündigungstechnik. Die Ankündigungsmethode erlaubt die Darstellung von Zahlen, die Differenzierung zwischen Klein- und Großbuchstaben, die Darstellung akzentuierter Buchstaben, die Wiedergabe von Hervorhebungen, die Integration von mathematisch-naturwissenschaftlichen Termen, von fremdsprachigen Einschüben auf der Basis des landesspezifischen Blindenschriftsystems, von Eurobraillesequenzen usw., ohne dass für die "Kernsymbole" jeweils neue Punktmuster definiert werden müssen. In 6-Punkt-Systemen mit Ankündigungstechnik sind wesentlich mehr als 64 oder 256 Zeichen darstellbar. 6-Punkt-Schriftsysteme sind jederzeit in der Lage, sich geänderten Darstellungstechniken und -gewohnheiten der Schwarzschrift flexibel anzupassen. Warum sollten diese Chancen nicht genutzt werden?
Das Eurobraillesystem ist keineswegs aufwärtskompatibel zu den bisherigen 6-Punkt-Textsystemen Basisschrift, Vollschrift und Kurzschrift. Aus systematischer Sicht ergibt sich ein pädagogisch-didaktisch schwer zu vermittelnder (weil unnötiger) "Systembruch" bei Übergang von Eurobraille zu den gängigen Punktschriftsystemen auf 6-Punkt-Basis. Vermeidbare Systembrüche stellen jedoch bekanntlich immer wichtige kontraproduktive Faktoren im Hinblick auf die Entwicklung der Motivationsbereitschaft der Lernenden dar.
Es ist davon auszugehen, dass Menschen im Laufe ihrer Biografie im Durchschnitt mehr lesen als sie schreiben. Auf diesem Hintergrund ist bei der Auswahl von Schriftsystemen stets primär die Lesetauglichkeit zu prüfen. Keinem Mitglied des Brailleschriftkomitees der deutschsprachigen Länder ist auch nur ein einziger blinder Mensch direkt oder über andere bekannt, der behauptet, dass 8-Punkt-Braille ähnlich gut oder gar besser als 6-Punkt-Braille zu lesen ist. Wie können Nicht-Punktschrift-Anwender unterstellen, dass sich alle Punktschrift lesenden Menschen in einer solch fundamentalen Frage ihrer Kommunikationskompetenz schon immer geirrt haben und auch heute weiterhin irren?
Die Behauptung einer "erhöhten Rechtschreibsicherheit" bei der Verwendung von 8-Punkt-Eurobraille im Vergleich zur Nutzung eines der 6-Punkt-Systeme ist gedanklich nicht nachvollziehbar und empirisch haltlos. Alle 6-Punkt-Textsysteme kennen eindeutige Regeln zur Ankündigung von Groß- und Kleinbuchstaben, die jeden Blinden in die Lage versetzen, anhand seiner Blindenschriftausgabe eines Textdokuments präzise feststellen zu können, welche Buchstaben in der Originalvorlage groß und welche klein geschrieben sind. Die diesbezüglichen Regeln lassen sich in drei schlichten Sätzen zusammenfassen.
Das Vorgehen, sich bei der Entscheidung für das 8-Punkt-Eurobraille als Schriftsystem im Erstlese- und Erstschreibunterricht auf bestimmte wissenschaftliche Begleituntersuchungen zu berufen, ist unseriös. Untersucht wurde die Lesetechnik von lediglich fünf blinden Kindern (mit extrem stark differierenden Leseleistungen) in Schleswig-Holstein und das Leseverhalten von gar nur vier blinden Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen. Der wissenschaftliche Leiter hat in öffentlichen Diskussionen bekanntlich selbst eingeräumt, seine Untersuchungen könnten nicht als empirisch abgesichert gelten.
Der Umstieg von 6- auf 8-Punkt-Braille als Schriftsystem im Erstlese- und Erstschreibunterricht ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Das Angebot an 8-Punkt-Schreibmaschinen auf dem Weltmarkt ist nicht gerade üppig, und 8-Punkt-Schreibtafeln zum Anfertigen handschriftlicher Notizen sind überhaupt nicht erhältlich. Letztere müssten erst entwickelt werden. Wer kommt für den finanziellen Mehraufwand auf, der durch die notwendige Beschaffung von Schreibgeräten für 8-Punkt-Braille entsteht? Wie erklären Blinden- und Sehbehindertenschulen, die - wie im Land Nordrhein-Westfalen - erst kürzlich mit 6-Punkt-Schreibgeräten neu ausgestattet worden sind, ihren Kostenträgern den plötzlichen "Sinneswandel"?...
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Frage des Einsatzes von 6-Punkt- oder 8-Punkt-Braille keinesfalls beliebig ist. Mit ihrer Beantwortung werden im Gegenteil zentrale Weichen gestellt und wichtige Entscheidungen getroffen. Es wurde dargelegt, dass das Bestreben der Punktschriftanwender, am 6-Punkt-Braillesystem als Standardschrift der Blinden auch im deutschsprachigen Bereich festzuhalten, nicht nur von emotionaler Beliebtheit getragen wird, sondern sehr wohl rational begründet ist. Es wurde gezeigt, dass die Unbeliebtheit des 8-Punkt-Eurobrailles nicht sozialisationstheoretisch und auch nicht mit der Mutmaßung eines natürlichen Bestrebens der Menschen, an Bekanntem festzuhalten, zu erklären ist. Auch die Metapher eines "Religionskampfs" erweist sich als untauglicher Erklärungsansatz. Die kritische Haltung gegenüber 8-Punkt-Braillesystemen basiert vielmehr auf empirisch konstatierbaren und argumentativ erfassbaren Fakten."
Die gesamte Stellungnahme kann unter diesem Link gelesen werden.


