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Fakultät Rehabilitationswissenschaften

Hinweise für Eltern, die ihr Kind inklusiv beschulen möchten

  • Rechtliche Grundlagen der Inklusion: Informieren Sie sich über die rechtlichen Grundlagen der Inklusion, die in Ihrem Bundesland oder Ihrer Region gelten. Es ist wichtig, ein Verständnis für die Rechte und Unterstützungsangebote Ihres Kindes zu haben.
  • Erfahrungen anderer Eltern nutzen: Suchen Sie den Austausch mit Elterninitiativen, Elternverbänden oder anderen Eltern, die bereits Erfahrungen im Bereich der inklusiven Bildung gesammelt haben. Hier können wertvolle Informationen und praktische Ratschläge gewonnen werden. Die Adressen von Selbsthilfe- und Elternorganisationen finden Sie oft über Internetportale oder lokale Anlaufstellen.
  • Kontakt mit Ansprechpartnern an Schulen und Förderzentren: Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu den Ansprechpartnern an den Schulen oder speziellen Förderzentren für sehbeeinträchtigte Kinder auf. Erkundigen Sie sich nach den spezifischen Unterstützungsmöglichkeiten und inklusiven Maßnahmen, die an der Schule angeboten werden. Falls Ihr Kind eine sehbeeinträchtigtenspezifische Frühförderung erhält, können Sie sich mit dem Anliegen auch an die Frühförderung wenden.
  • Geeignete Schule finden: Suchen Sie eine Schule, die bereit ist, ein Kind mit Sehbeeinträchtigung mit entsprechender sonderpädagogischer Beratung und Unterstützung aufzunehmen. Es kann sehr hilfreich sein, wenn Sie bereits bei der Schulsuche vom Beratungs- und Förderzentrum für Sehbeeinträchtigte unterstützt werden, um eine Schule zu finden, die über die nötigen Ressourcen und Erfahrungen verfügt.
  • Antrag auf sonderpädagogische Unterstützung: Je nach Bundesland müssen die Regelschule, die Förderschule oder Sie als Eltern das übliche Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und des Förderortes beantragen. Achten Sie darauf, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass Sie Ihr Kind inklusiv beschulen möchten. Dies stellt sicher, dass die entsprechenden Maßnahmen und Angebote zur Unterstützung in Betracht gezogen werden.
  • Wenn Sie eine Schule gefunden haben, muss geklärt werden, welche Ausstattung, Materialien etc. ihr Kind dort zum Lernen benötigt und die entsprechenden Geräte bzw. adaptierten Schulbücher etc. müssen beschafft werden.
  • Vorab-Kennenlernen der Schule: Ermöglichen Sie Ihrem Kind, die neue Schule, den Klassenraum und die Klassenlehrkraft bereits vor dem offiziellen Schulbeginn kennenzulernen. Diese Gelegenheit kann Ihrem Kind helfen, sich besser auf die neue Umgebung einzustellen. Für manche Kinder kann auch ein Mobilitätstraining sinnvoll sein, um sich sicher in der Schule zu bewegen.
  • Information für andere Eltern: Bei einem Elternabend sollte die Klassenlehrkraft gemeinsam mit der Sonderpädagogin oder dem Sonderpädagogen die anderen Eltern darüber informieren, dass ein Kind mit einer Sehbeeinträchtigung in der Klasse unterrichtet wird. Dies kann dazu beitragen, Verständnis und Unterstützung im Klassenverband zu fördern.
  • Ausreichende Vorlaufzeit einplanen: Planen Sie für den gesamten Prozess der inklusiven Beschulung ein bis eineinhalb Jahre ein. Diese Zeitspanne ermöglicht es, alle notwendigen Schritte sorgfältig zu organisieren. Erfahrungen zeigen jedoch, dass es in manchen Fällen auch in kürzerer Zeit machbar ist.

Bei Rückfragen oder Problemen können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.