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Fakultät Rehabilitationswissenschaften

Gemeinsames Lernen - konkret

Wie kann die konkrete Unterstützung im Gemeinsamen Lernen aussehen?

1. Lehrkräfte für Sonderpädagogik im Förderschwerpunkt Sehen

Lehrkräfte für Sonderpädagogik mit dem Förderschwerpunkt Sehen unterstützen Schüler*innen mit einer Sehbeeinträchtigung sowie deren Eltern und Lehrkräfte. Diese Fachkräfte sind in Förderschulen oder Beratungs- und Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Sehen tätig. Sie bieten gezielte Beratung und Unterstützung an Schulen des Gemeinsamen Lernens.


Ablauf der Beratung und Unterstützung
Der Prozess der Unterstützung lässt sich in folgende Schritte gliedern:
Erste Kontaktaufnahme

  • Eltern, Schulen, Ärzte oder andere Dienste nehmen Kontakt mit der Förderschule oder dem Förderzentrum auf, um den Bedarf zu melden.

Individuelle Überprüfung des Förderbedarfs

  • Besuch des Schülers/der Schülerin an der Schule und zu Hause.
  • Beobachtung des Seh- und Sozialverhaltens.
  • Überprüfung des funktionalen Sehens zur Feststellung des individuellen sonderpädagogischen Förderbedarfs.

Ausstattung mit Hilfsmitteln und Medien

  • Bereitstellung und Anpassung von technischen und didaktischen Hilfsmitteln wie vergrößernde Sehhilfen, spezielle Beleuchtung oder digitale Geräte.

Beratung der Lehrkräfte

  • Erklärung der Auswirkungen der Sehbeeinträchtigung auf das Lern- und Sozialverhalten.
  • Unterstützung bei der Anpassung von Unterrichtsmaterialien, der Umsetzung von Nachteilsausgleichen und der Gestaltung eines inklusiven Unterrichts.

Information der Mitschüler*innen (bei Bedarf)

  • Sensibilisierung der Mitschüler*innen, um ein besseres Verständnis und eine unterstützende Klassengemeinschaft zu fördern.

Begleitende Beratung während der gesamten Schullaufbahn

  • Langfristige Unterstützung für Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte, angepasst an die sich verändernden Bedürfnisse.

2 Medienzentralen

Unterstützung durch Medienzentren für Schüler*innen mit Sehbeeinträchtigung
In mehreren Städten wie Berlin, Chemnitz, Frankfurt, Friedberg, Halle, Hannover, Ilvesheim, Marburg, München, Schleswig, Soest und Stuttgart sowie an weiteren Standorten sind Medienzentren tätig, die Unterrichtsmaterialien speziell für Schüler*innen mit Sehbeeinträchtigung bereitstellen. Diese Medienzentren arbeiten im Arbeitskreis „AK Medienzentren“ zusammen, um Ressourcen optimal zu nutzen und Doppelarbeit zu vermeiden.

Angebot der Medienzentren
Nach Anmeldung der Schüler*innen mit Sehbeeinträchtigung durch die Schule können folgende Materialien angefordert werden:

  • Schulbücher: In allen Fächern als Brailleschrift, in digitaler Form oder als Hörtext.
  • Schullektüren: In den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Latein und Spanisch.
  • Taktile Abbildungen: Mit Schwerpunkt auf mathematisch-naturwissenschaftliche Fächer.
  • Taktile Karten und Funktionsmodelle: Zur Veranschaulichung komplexer Inhalte.

Nutzung digitaler Materialien

  • Texte in digitaler Form können über einen Online-Zugang von GL-Lehrkräften oder direkt von den Schüler*innen heruntergeladen, im Unterricht verwendet und nach Gebrauch gelöscht werden.
  • Ein gedrucktes Exemplar des Schulbuchs muss immer zusätzlich verfügbar sein.

Beratung und Fortbildung

Einige Medienzentren bieten zusätzlich:

  • Beratung zur Beschaffung und Anpassung von Lehr- und Lernmaterialien.
  • Fortbildungen für Lehrkräfte im Gemeinsamen Lernen (GL), um den Umgang mit den adaptierten Materialien zu erleichtern.

Effiziente Zusammenarbeit
Die Medienzentren arbeiten arbeitsteilig und abgestimmt, um:

  • Doppelte Übertragungen von Schulbüchern zu vermeiden.
  • Ressourcen effizient zu nutzen.

Bereits übertragene Schulbücher werden auf der Homepage des hessischen Bildungsservers dokumentiert. Diese Recherche-Datenbank gibt einen Überblick über:
Den Bestand der Medienzentren an übertragenen Lernmitteln.
Aktuelle und geplante Übertragungsarbeiten.

Kooperationsmöglichkeiten zwischen Medienzentren
Bei erfolgreicher Recherche kann das suchende Medienzentrum Kontakt mit dem Besitzer der Übertragung aufnehmen, um eine Zusammenarbeit zu vereinbaren.

Rechtsgrundlage: Vertrag der Bundesfachkommission (2014)
Am 3. Februar 2014 wurde der „Vertrag der Bundesfachkommission für die Überprüfung von Lehr- und Lernmitteln“ abgeschlossen.

  • Dadurch ist es möglich, dass PDF-Dateien, die zuvor von Eltern direkt bei Verlagen bestellt wurden, nun über die Medienzentralen oder Förderschulen an Schüler*innen weitergegeben werden.
  • Jede Weitergabe wird an die Zentralstelle gemeldet.

Informationen und Formulare

  • Häufig gestellte Fragen, z. B. zur Datensicherung, werden auf einer Informationsseite der Johann-Peter-Schäfer-Schule in Friedberg (Hessen) beantwortet.
  • Formblätter für die Anforderung von Materialien sind ebenfalls unter dem entsprechenden Link abrufbar.

3. An wen kann man sich wenden?

Bei Fragen zur Beratung und Unterstützung von Schüler*innen mit Sehbeeinträchtigungen, sei es an allgemeinen Schulen oder Förderschulen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Alternativ können Sie sich auch direkt an die Schulen oder Beratungs- und Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Sehen in Ihrer Region wenden.